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Die Kosten

Die Preise in Pflegeheimen werden für ein Jahr im Voraus mit den Kostenträgern verhandelt. Die anerkannten Kosten werden auf die vier Positionen Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten aufgeteilt und kalendertäglich nachgewiesen.

Die Preise unterscheiden sich bei den verschiedenen Pflegegraden aufgrund der Menge des hinterlegten Personals in der Pflege. Zugleich ist der Unterschied der Personalschlüssel so angelegt, dass die höheren Kosten durch die jeweils höhere Zuzahlung aus der Pflegeversicherung aufgefangen werden.

So entsteht die Situation, dass der monatliche Eigenanteil in allen Pflegegraden 2-5 gleich hoch ist und sich bei Höhergradungen keine Kostensteigerungen für die Bewohner ergeben.

Außerdem wird das Heimentgelt jeden Monat mit einem Durchschnittsmonat von 30,42 Tagen berechnet, so dass es auch bei unterschiedlichen langen Monaten gleich bleibt.

Die monatlichen Gesamtkosten betragen

    • bei Pflegegrad 1: 2654,45€.
      Der Anteil der Pflegekasse beträgt 125,00 €, als Eigenanteil verbleiben 2529,45 €
    • bei Pflegegrad 2: 3416,77 €. Der Anteil der Pflegekasse beträgt 770,00 €
      als Eigenanteil verbleiben 2646,77 €
    • bei Pflegegrad 3: 3908,67 €. Der Anteil der Pflegekasse beträgt 1262,00 €
      als Eigenanteil verbleiben 2646,67 €
    • bei Pflegegrad 4: 4421,85 €. Der Anteil der Pflegekasse beträgt 1775,00 €
      als Eigenanteil verbleiben 2646,85 €
    • bei Pflegegrad 5: 4651,83 €. Der Anteil der Pflegekasse beträgt 2005,00 €
      als Eigenanteil verbleiben 2646,83 €

Das Einzelzimmer kostet jeweils 85,18 € je Monat mehr.

Kosten Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege können die Gäste von ihrer Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen je Tag für bis zu vier Wochen oder bis zu max. 1612,00 € je Kalenderjahr erhalten.

Ein Kurzzeitpflegeplatz kostet 139,60 € am Tag, davon übernimmt die Pflegekasse 103,83 € bis zum Jahreshöchstbetrag von 1612,00 €.

Derselbe Anspruch besteht nochmals für Versicherte, die bereits mind. Sechs Monate einen Pflegegrad haben, als Verhinderungspflege. Damit können bis max. acht Wochen oder 3224,00 € je Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen werden.

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