Das Caritas-Seniorenheim bietet in einem Bereich Kurzzeitpflege an.
Auf derzeit acht Plätzen auf Wohnbereich 3 beim Haupteingang geben wir hilfsbedürftigen alten Menschen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, eine Pause vom Alltag zu nehmen oder nach einem Krankenhausaufenthalt wieder auf die Beine zu kommen.
Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum stationär versorgt wird. Dies kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation in Betracht kommen. Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von der eigentlichen Pflegeperson nicht versorgt werden kann oder eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden.
Das Seniorenheim St. Josef ist eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung, die Kurzzeitpflege als eigenständige Form anbietet. Pflegebedürftige, die bei uns als Kurzzeitpflegegäste aufgenommen werden, erhalten nach ihrem individuellen Bedarf Unterstützung und Hilfe in allen Bereichen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der Sozialen Betreuung. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse, während die anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwendungen oder Zusatzleitungen der Einrichtung vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen.
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Erkrankung oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, durch Ehrenamtliche Pflegepersonen, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
Die häusliche Pflege muss seit mindestens sechs Monaten durch eine Pflegeperson erfolgt sein.
Als eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung, die Kurzzeitpflege anbietet, sind wir auch im Bereich der Verhinderungspflege ansprechbar.
Pflegebedürftige, die Verhinderungspflege in unserer Einrichtung in Anspruch nehmen, erhalten je nach individuellem Bedarf Unterstützung und Hilfe in allen Bereichen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der Sozialen Betreuung.
Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse, während die anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwendungen oder Zusatzleitungen der Einrichtung vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen.