Wer wir sind
Unsere Fachkräfte unterstützen Familien mit minderjährigen Kindern, die aufgrund biographischer, psychosozialer und ökonomischer Bedingungsfaktoren ein komplexes und hochgradiges Belastungsmuster aufweisen. Der überwiegende Teil der Zielgruppe besteht aus einkommensschwachen und sozial benachteiligten Familien. Es werden ausschließlich Familien unterstützt, die durch das Jugendamt vermittelt wurden.
Was wir bieten
Die Aufgabenstellungen der amulanten Erziehungshilfe beschreibt § 31 SGB VIII:
„ ...Familien
- in ihren Erziehungsaufgaben,
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- der Lösung von Konflikten und Krisen,
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
Was Sie sonst noch wissen sollten
Ambulante Erziehungshilfe (gemäß § 31 SGB VIII) ist beim zuständigen Amt für Jugend und Familie zu beantragen. Wird diese Hilfe zur Erziehung gewährt, ist unsere Arbeit für Sie kostenfrei. Die Ziele für die Zusammenarbeit werden gemeinsam mit der Familie festgelegt und mögliche Wege zur Umsetzung gesucht. Unsere Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht.